Im Rahmen der Familienzusammenführung bzw. des Ehegattennachzugs aus dem Ausland, müssen grundsätzlich durch den einreisenden Ehegatten einfache Deutschkenntnisse (A1) nachgewiesen werden. Gemäß den Bestimmungen zu den verschiedenen Ländern muss der Nachweis dieser Kenntnisse bereits vor Einreise in die BRD erbracht werden. Ist dies nicht der Fall, d.h., müssen bzw. können die einfachen Deutschkenntnisse (A1) nicht vor Einreise nach Deutschland erbracht werden, kann die entsprechende Prüfung in Deutschland selber abgelegt werden.
Zusammengefasst:
- 200 bis 400 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
- 2 bis 4 Module
- Abschlussprüfung telc-Sprachtest A1
AIM-Bildung e.V. ist telc-Lizenzpartner für die Abnahme von telc-Prüfungen jeder Art.