Für die Anmeldung benötigen Sie
- Ausweis/Pass/Aufenthaltstitel
- Berechtigung/Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs gem. § 44a Abs.1 Satz 1 Nr.2 AufenthG (ausgestellt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Ausländerbehörde oder das JobCenter)
- Bei EU-Bürgern: Meldebescheinigung der Stadt
Für die Beantragung der Kostenbefreiung bzw. der Fahrtkostenerstattung benötigen Sie
- SGB-II-Leistungsbescheid (Arbeitslosengeld II, Hartz 4) oder SGB-XII-Leistungsbescheid (Sozialhilfe)
- weitere Befreiungen und Bescheide, z.B. Wohngeldbescheid, Befreiung von den GEZ-Gebühren
- Eingliederungsvereinbarung des JobCenters
Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen grundsätzlich erst drei Monate vor Kursbeginn vorgenommen werden!