Deutsch A1 Familienzusammenführung

Im Rahmen der Familienzusammenführung bzw. des Ehegattennachzugs aus dem Ausland, müssen grundsätzlich durch den einreisenden Ehegatten einfache Deutschkenntnisse (A1) nachgewiesen werden. Gemäß den Bestimmungen zu den verschiedenen Ländern muss der Nachweis dieser Kenntnisse bereits vor Einreise in die BRD erbracht werden. Ist dies nicht der Fall, d.h., müssen bzw. können die einfachen Deutschkenntnisse (A1) nicht vor Einreise nach Deutschland erbracht werden, kann die entsprechende Prüfung in Deutschland selber abgelegt werden.

Zusammengefasst:

  • 200 bis 400 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
  • 2 bis 4 Module
  • Abschlussprüfung telc-Sprachtest A1

AIM-Bildung e.V. ist telc-Lizenzpartner für die Abnahme von telc-Prüfungen jeder Art.

 

 

Kurs Datum/Ort Tageszeit Freie Plätze
Deutsch B2 27.02.23
Essen 
vormittags ja
Deutsch B1  06.03.23 Essen nachmittags ja
Allg. Integrationskurs 06.03.23
Essen 
nachmittags ja
Allg. Integrationskurs 20.03.23
Essen 
vormittags Teilzeit ja
Allg. Integrationskurs 27.03.23 Essen  vormittags ja